Vorstellung Epiforum

Das Forum für Epidemiologie und Tiergesundheit Schweiz e.V. (kurz EpiForum) ist seit 1995 ein eingetragener Verein im Sinne von Art. 60ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Es umfasst zur Zeit 4 institutionelle Mitglieder (Stand September 2016):

  • Veterinary Public Health Institut, Vetsuisse-Fakultät, Universität Bern,
  • Abteilung Epidemiologie, Vetsuisse-Fakultät, Universität Zürich,
  • SAFOSO AG, Bern,
  • Human and Animal Health research unit, Schweizerisches Tropen- und Public Health-Institut.

Gründung, Geschichte und Organisation

Geleitet durch die sich abzeichnende wachsende Bedeutung der Epidemiologie als Schlüsselwissenschaft zum Verständnis komplexer Vorgänge in Medizin und Gesundheitswesen suchten anfangs der 90er-Jahre verschiedene Personen mit dem Tätigkeitsgebiet "Tiergesundheit" nach Möglichkeiten zur Vernetzung bereits vorhandener Kenntnisse und fachlicher Kontakte in der Schweiz. Am 4. Juni 1993 fanden sich am Tierspital Zürich auf Initiative und Einladung von Dr. Katharina Stärk ca. 35 interessierte TeilnehmerInnen zum Gründungstreffen des Forums für Veterinärepidemiologie ein. Bereits ein Jahr später, am 9. Juni 1994, wurde dieses dann an der ersten ordentlichen Jahresversammlung als Verein mit dem neuen Namen "Forum für Epidemiologie und Tiergesundheit" gegründet. Durch diese Erweiterung um den Begriff der Tiergesundheit wurde das Hauptziel, die Förderung der Tiergesundheit, bereits im Namen prominent festgehalten. Der Verein fand in den folgenden Jahren regen Zulauf und umfasste zeitweise 100 Einzelmitglieder.

In den folgenden Jahren hat sich die „Epidemiologie-Landschaft“ der Schweiz grundlegend verändert, und wir können auf eine beachtliche Anzahl gut etablierter und hervorragend vernetzter Institutionen in diesem Feld blicken. Diese veränderte Situation machte indes eine Neuausrichtung des EpiForums nötig. Der im Jahr 2013 neu gewählte Vorstand wurde mit der Aufgabe betraut, verschiedene Optionen für diese notwendige Neuausrichtung zu sondieren. An der GV im Jahr 2015 wurde dann die Umstrukturierung hin zu einer nationalen Dachorganisation der auf dem Gebiet der Veterinärepidemiologie tätigen Institutionen beschlossen. In den folgenden Monaten wurden Abklärungen bezüglich der beteiligten Institutionen durchgeführt.

Die Gründungsversammlung des neuen EpiForums fand am 30.8.2016 mit den o.g. 4 Institutionen statt.

Mitgliedschaft

Mitglied im eigentlichen Sinne können auf dem Gebiet der epidemiologie tätige Institutionen werden .

Interessierte Einzelpersonen können sich gerne als "interessierte Personen" formlos über E-Mail an kasse@epiforum.ch registrieren lassen, und erhalten dann regelmässig Informationen (Kursankündigungen, Stellenausschreibungen etc. über den E-Mail-News-Verteiler.

 

Statuten (Neufassung vom 25.6.2015)
I. Name und Sitz des Vereins
§ 1. Unter dem Namen ‘’Forum für Epidemiologie und Tiergesundheit’’ besteht mit Sitz in Bern ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des SR 210 Schweizerisches Zivilgesetzbuch (http://www.admin.ch/ch/d/sr/210/a60.html). Der Verein haftet nur mit dem Vereinsvermögen.
II. Vereinszweck
§ 2. Der Verein will Informationen zum Thema Epidemiologie und Tiergesundheit verbreiten und dadurch die Anwendung der Epidemiologie fördern.
III. Mittel
§ 3. Der Verein sucht seine Ziele zu erreichen durch:
1. Unterstützung in der Organisation und Durchführung von Tagungen.
2. Regelmässige Information interessierter Personen über Veranstaltungen zum Thema Epidemiologie und Tiergesundheit.
3. Nachwuchsförderung in den Bereichen Epidemiologie und Tiergesundheit.
§ 4. Die finanziellen Mittel bestehen aus:
1. Den Erlösen aus Veranstaltungen.
2. Spenden.
IV. Organisation
§ 5. Die Organe des Vereins sind:
1. die Generalversammlung (GV)
2. der Vorstand
V. Die Generalversammlung
§ 6. Eine ordentliche Generalversammlung wird vom Vorstand einmal jährlich einberufen. Ausserordentliche Generalversammlungen werden auf Antrag des Vorstandes oder von mindestens 1/5 der Mitglieder unter Angaben der Gründe einberufen.
§ 7. Die GV ist beschlussfähig, wenn sie mindestens zwei Wochen vorher per Email-Verteiler (letzte bekannte Email-Adresse der Mitglieder) bekannt gemacht wurde. Die Beschlussfassung erfolgt durch das einfache Mehr sämtlicher an einer Versammlung anwesender Stimmberechtigter. Beschlüsse betreffend Änderung der Statuten, Auflösung des Vereins oder Vereinigung mit einem anderen Verein bedürfen der Zweidrittelmehrheit (2/3) der an der Versammlung teilnehmenden Mitglieder. Die GV kann auch über nicht traktandierte Geschäfte beschliessen, sofern Eintreten beschlossen wird.
§ 8. Wahlen und Abstimmungen erfolgen durch Handmehr, ausser, die Mehrheit der GV fordert geheime Abstimmung.
§ 9. Der Generalversammlung stehen folgende Befugnisse zu:
1. Wahl der Vorstandsmitglieder.
2. Abnahme des Berichtes des Vorstands sowie der Jahresrechnung.
3. Beschluss über das Jahresprogramm und die Verwendung der Jahresüberschüsse.
4. Beschlussfassung über Anträge des Vorstands oder von Mitgliedern.
5. Abänderungen oder Ergänzungen der Statuten.
6. Auflösung des Vereins oder dessen Fusion mit anderen Verbänden.
VI. Der Vorstand
§ 10. Zusammensetzung und Amtsdauer
1. Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Er konstituiert sich selbst.
2. Jedes Mitglied ist gleichzeitig Vorstandsmitglied.
3. Die Amtsdauer beträgt für alle Vorstandsmitglieder drei Jahre; Wiederwahl ist möglich.
4. Freiwilliger Rücktritt muss dem Vorstand drei Monate vorher angesagt werden. Beim
Ausscheiden von Mitgliedern während einer Amtsperiode kann sich die Vorstandsgruppe
selbst ergänzen.
§ 11. Aufgaben des Vorstands
1. Beschlussfassung in allen Vereinsangelegenheiten, die nicht ausdrücklich der
Generalversammlung übertragen sind. Insbesondere stehen ihm die Geschäftsführung und die
allgemeine Überwachung der Interessen des Vereins zu.
2. Vollziehen der Beschlüsse der Generalversammlung.
3. Vertretung des Vereins nach aussen. Der Vorstand regelt die Zeichnungsberechtigung kollektiv
zu zweien.
4. Einberufung der Generalversammlung.
5. Organisation der durch die Statuten vorgesehenen Vereinsaktivitäten im Rahmen der Statuten
und Vereinsbeschlüsse.
§ 12. Vorstandssitzungen
1. Der Vorstand versammelt sich, so oft es die Geschäfte erfordern.
2. Zur Beschlussfassung ist die Anwesenheit von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern
erforderlich.
3. Die Beschlüsse erfolgen mit einfacher Mehrheit. Schriftlich / per Email auf dem Zirkularweg kann der Vorstand ebenfalls gültig beschliessen.
4. Über alle Vorstandsitzungen wird ein Beschlussprotokoll geführt.
VI. Mitgliedschaft
§ 13. Mitglied des Vereins kann jede juristische Person werden, die sich mit Epidemiologie oder Tiergesundheit befasst.
§ 14. Die Aufnahme als Mitglied erfolgt auf schriftlichen Antrag an den Vorstand. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
§ 15. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt. Der Austritt kann jederzeit durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand erfolgen.
VI. Rechnungsabschluss
§ 16. Das Vereinsjahr beginnt am 1. Januar jedes Jahres und endet mit dem 31. Dezember, auf welchen Tag die Rechnung abzuschliessen ist. Abweichende Daten für den Rechnungsabschluss bedürfen der Genehmigung durch die GV.
VII. Auflösung
§ 17. Die GV kann die Auflösung des Vereins beschliessen. Die Liquidation findet durch den Vorstand statt. Über die Verwendung des Vereinsvermögens entscheidet die GV auf Vorschlag des Vorstandes.
VIII. Schlussbestimmungen
§ 18. Diese Statuten wurden an der Generalversammlung am 25.06.2015 verabschiedet. Sie lösen die Statuten vom 22.06.1995 ab, erstmals angepasst durch die Generalversammlung vom 22.05.2003, und zuletzt durch die ausserordentliche Generalversammlung am 7.12.2011.